Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz
Nachbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz
Von Montag, 4.1.2009 bis Ende Januar 2009 liegen im Pfarrbüro die Unterlagen für die Nachbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz zur Abholung bereit.
Nachbelehrt werden die Personen, die im August 2007 an der Erstbelehrung teilgenommen haben. Diese können sich die Kopien im Pfarrbüro abholen und bestätigen mit Ihrer Unterschrift den Erhalt der Unterlagen und die Zusage diese zu Lesen und zu beachten.
Felix Fuhge
Seite zuletzt geändert am: 20.05.2009, 10:36 von Administrator