Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz

Nachbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz


Von Montag, 4.1.2009 bis Ende Januar 2009 liegen im Pfarrbüro die Unterlagen für die Nachbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz zur Abholung bereit.

Nachbelehrt werden die Personen, die im August 2007 an der Erstbelehrung teilgenommen haben. Diese können sich die Kopien im Pfarrbüro abholen und bestätigen mit Ihrer Unterschrift den Erhalt der Unterlagen und die Zusage diese zu Lesen und zu beachten.

Felix Fuhge

 

 

Seite zuletzt geändert am: 20.05.2009, 10:36 von Administrator